Bau- und Werkvertragsrecht
Wir beraten Sie als Bauherrn, Bauunternehmer, Handwerker oder Architekt in sämtlichen Rechtsfragen rund um die Immobilie und den Werkvertrag.
Wir vertreten Sie und Ihre Interessen gerichtlich beispielsweise im Beweissicherungsverfahren sowie außergerichtlich.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken
- Grundstücks-, Erbbau- und Wohnungseigentumsrecht
- Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge
- Bauverträge, insbesondere das Mängelrecht
- Architekten-, Ingenieur-, Generalplaner-, Fachplaner- und Projektsteuerungsverträge sowie das Vertragsmanagement
- Überwachung und Sicherung der Bauqualität
- Dienstleistungsverträge (Makler, Verwalter, Facility Management)
- Gestaltung und die Abwicklung von Werkverträgen und Hilfe bei Gewährleistungproblemen