Familienrecht (Fachanwalt vorhanden)
Wir beraten Sie in sämtlichen familienrechtlichen Fragestellungen zum Thema Familienrecht.
Wir vertreten Sie und Ihre Interessen gerichtlich sowie außergerichtlich.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Beratung vor und nach der Eheschließung, hierzu gehört insbesondere auch die Ausarbeitung von Eheverträgen
- Beratung in Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen Lebenspartnerschaft, nebst Entwurf interessengerechter Verträge für das Zusammenleben und die Trennung
- Ehescheidung sowie Folgesachen (z.B. Hausrat, Zugewinn, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt und Erstellung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen)
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Anfechtung der Vaterschaft; Fragen der Adoption
Aktuelle Urteile zum Thema Familienrecht:
• Elterliche Sorge für nichteheliche Väter