Der Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst die rechtliche Absicherung geistiger Leistungen auf gewerblichem Gebiet (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster etc.). Wir beraten Sie umfassend.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
Anspruchsdurchsetzung und Abwehr: Im Bereich des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und des Urheberrechts: Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, Abmahnung, Einstweiliger Rechtsschutz, Klageverfahren.